Standards im elektronischen Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz mit seinen drei Eckpfeilern
- Elektronische Dokumente / qualifizierte elektronische Signatur
- strukturierte Daten für eine automatisierte Verarbeitung
- Transport über das EGVP-System
basiert auf vielfältigen Standards.
Hierbei sorgen die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) mit ihrer Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ sowie die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mit einer Vielzahl von weiteren Arbeits- und Unterarbeitsgruppen für die erforderliche bundesweite Koordination, an der auch die Bundesnotarkammer mitwirkt.