Standards im elektronischen Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz mit seinen drei Eckpfeilern

basiert auf vielfältigen Standards.

Hierbei sorgen die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) mit ihrer Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ sowie die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mit einer Vielzahl von weiteren Arbeits- und Unterarbeitsgruppen für die erforderliche bundesweite Koordination, an der auch die Bundesnotarkammer mitwirkt.

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