Format der elektronischen Dokumente und qualifizierte elektronische Signatur
Für das Dateiformat der elektronischen Dokumente setzt die Bundesnotarkammer in ihrer XNP Basisanwendung auf den ISO-Standard PDF/A-1b. PDF/A basiert auf dem PDF-Format und wurde für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente entwickelt. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass das visuelle Erscheinungsbild der elektronischen Dokumente auf Dauer erhalten bleibt, d. h. alle zur Darstellung des Dokumentes erforderlichen Informationen sind im Dokument selbst enthalten.
Die im elektronischen Rechtsverkehr eingesetzten qualifizierten elektronischen Signaturen basieren auf internationalen Standards (z.B. PKCS, ETSI, CadES).
Die zur Signatur erforderlichen qualifizierten Signaturzertifikate werden insbesondere auch von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer als qualifiziertem Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellt.
Der Nachweis der Notareigenschaft nach § 39a BeurkG wird über ein berufsbezogenes Attribut im qualifzierten Zertifikat geführt.