Notarielle Online-Verfahren
Seit dem 01.08.2022 ist es möglich, bestimmte Beurkundungen und Beglaubigungen online über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer mit einer Notarin oder einem Notar durchzuführen (§§ 16a ff., 40a BeurkG). Das Online-Verfahren steht derzeit u.a. für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die Beurkundung einer Gründungsvollmacht und für sämtliche Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zur Verfügung.
Die notariellen Online-Verfahren entsprechen besonders hohen Sicherheitsstandards:
So gewährleisten insbesondere das hoheitlich betriebene Videokommunikationssystem sowie das zu beachtende Identifizierungsverfahren höchste Anforderungen an Manipulationsresistenz und Datensicherheit.