Notarielle Online-Verfahren
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung eines notariellen Online-Verfahrens für GmbH-Gründungen und Anmeldungen zum Handelsregister beschlossen. Durch das Gesetz werden die Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Die Eckpfeiler des notariellen Online-Verfahrens sind nach dem Gesetz eine Videokonferenz mit Ihrer Notarin oder Ihrem Notar, sichere digitale Identifizierung und elektronische Unterschriften. Dadurch sollen Sie zukünftig bequem vom eigenen Schreibtisch aus GmbH-Gründungen und bestimmte Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen können, ohne auf die bewährte Beratungsleistung durch die Notarinnen und Notare verzichten zu müssen. Höchste Sicherheitsstandards gewährleisten die Vertraulichkeit Ihrer Daten.