Digitales Amt

Über den Elektronischen Rechtsverkehr hinaus erfasst die Digitalisierung immer weitere Bereiche der notariellen Tätigkeit. Das digitale Amt wächst stetig an. Die Bundesnotarkammer begleitet diese Prozesse nicht nur, sie gestaltet die Digitalisierung notarieller Amtstätigkeit.

Bereits 2003 wurde auf Eigeninitiative von der Bundesnotarkammer das Zentrale Vorsorgeregister gegründet und hat 2005 den gesetzlichen Auftrag erhalten, Vorsorgeverfügungen der Bürgerinnen und Bürger auf deren Antrag hin zu registrieren.

Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer hat am 1. Januar 2012 seinen Betrieb im staatlichen Auftrag aufgenommen. Es steht im Mittelpunkt des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen und umfasst die Verwahrangaben zu Testamenten, Erbverträgen und anderen erbfolgerelevanten Urkunden.

Ab dem 1. Juli 2022 werden notarielle Urkunden als „elektronische Fassung der Urschrift“ im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer verwahrt, zu dem auch ein Urkundenverzeichnis und ein Verwahrungsverzeichnis gehört, welche bereits seit dem 1. Januar 2022 geführt werden.

Ab August 2022 sind GmbH-Gründungen sowie bestimmte Anmeldungen zum Handelsregister auch als notarielles Online-Verfahren mittels Videokonferenz möglich.

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