Willkommen beim Elektronischen Rechtsverkehr im Notariat
Der Begriff "Elektronischer Rechtsverkehr" bezeichnet allgemein den Austausch rechtlich erheblicher Erklärungen auf elektronischem Weg.
Im notariellen Kontext wird hierunter vor allem die elektronische Kommunikation bei den Gerichten nach Maßgabe der ERV-Verordnungen verstanden, z.B. im Handelsregisterverfahren.
Neben den elektronisch beglaubigten Abschriften der einzureichenden Dokumente im PDF/A-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur werden hierbei strukturierte Daten im XJustiz-Standard als XML-Datei für eine automatisierte Weiterarbeitung der Anträge übermittelt.
Der Transport erfolgt über die EGVP-Infrastruktur im OSCI-Standard an die elektronische Poststelle der Gerichte. Auf Seiten der notariellen Amtsträger kommt hierbei das besondere elektronische Notarpostfach (beN) zum Einsatz.
Die elektronische Kommunikation erfolgt über spezielle Software, wie sie beispielsweise von der NotarNet GmbH, einer Tochtergesellschaft der Bundesnotarkammer, aber auch von anderen Anbietern von Notariatsfachsoftware bereitgestellt wird.
Übersicht zu den einzelnen Bundesländern
Verordnungen der einzelnen BundesländerNeben der Übersicht der Verordnungen einzelner Bundesländer finden sich weitere Informationen im gemeinsamen Registerportal der Bundesländer www.handelsregister.de sowie im gemeinsamen Grundbuchportal der Bundesländer www.grundbuch-portal.de
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