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Elektronischer Rechtsverkehr
Die Variationsbreite der möglichen Rechtsgeschäfte ist unübersehbar. Zunächst wurde die Möglichkeit geschaffen, Grundbuch, Handels- und sonstige Rechtsträgerregister in elektronischer Form zu führen, so dass jeder Notar über das Internet Informationen aus diesen Registern abrufen kann. Bei den Handelsregistern findet inzwischen auch der umgekehrte Weg, nämlich die Übermittlung und der Austausch von Daten, ausschließlich elektronisch statt. Der Notar übermittelt bei Anmeldungen zum Register die eintragungsrelevanten Daten in elektronischer Form an das Gericht. Diese Aufgabe ist neben die Beratungs- und Beglaubigungstätigkeiten des Notars getreten, die unverändert notwendig bleiben.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr aus Sicht der Justiz finden Sie unter www.justiz.de
Die NotarNet GmbH bietet zur ihrer Information einen kostenlosen Newsletter zum elektronischen Rechtsverkehr an, für den Sie sich hier anmelden können.
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